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    Letzte Bearbeitung: 
13.12.2011 19:33     
    IBS 
    
    HEIZUNG/  
    WÄRMEPUMPEN 
    . 
Förderprogramme und Fördermittel für 
Wärmepumpen. 
Bundesförderprogramme Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren, 
CO2-Gebäudesanierungsprogramm; Landesspezifische Förderungen; Förderungen der 
EVU; Aktuelle Links. 
  
  
    
      | 
                  Förderprogramme und Fördermittel für 
Wärmepumpen | 
     
    
      | 
Bundesförderung | 
     
    
      | 
 
Rechtlichen Anspruch 
In d. R. gilt für die 
meisten Programme, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderungen gibt, 
eine Ausnahme bilden hier nur Steuervergünstigungen. 
  
Mehrfachförderungen   
durch öffentliche Mittel sind in der Regel nur bis zur Förderhöchstgrenze 
möglich. 
  
Art der Förderung 
    Neu eingeführt wurde 12/2007 die Förderung des energieeffizienten Einsatzes 
von Wärmepumpen in Gebäuden. 
  
Bisher erfolgte die Förderungen für eine 
Wärmepumpen-Heizung  auf bundesweiter Ebene über KfW-Programme zur 
CO 2-Minderung als zinsverbilligte Darlehen.
  
- Programm 
"Ökologisch Bauen" 
Für Neubauten steht das 
Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53% 
bereit. 
  | 
      
 
- Programm 
"Wohnraum Modernisieren" 
Bei Sanierungen 
kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen 
in Betracht kommen. Das Baujahr ist unerheblich, effektiver Zinssatz ab 2,93%.   
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm 
Für Altbauen, die vor 1979 fertig 
gestellt wurden und mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden, effektiver 
Zinssatz ab 1,46% gewährt.  
  
Wird der Altbau zum 
"Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung 
- "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme 
für energetische Maßnahmen) gewährt.  
  
Zinssätze sind mit Stand Januar 2005 
angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen. 
  
Antragstellung 
Anträge sind über alle Banken und 
Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter
www.kfw.de.
 
  
Maßnahmebeginn 
Die geplanten 
Maßnahmen dürfen zudem nicht vor dem Antrag bzw. vor der Antragsgenehmigung 
begonnen werden.  
 | 
     
    
      | 
   
                   
                  Neue Konditionen für Wärmepumpen-Förderung (MAP/BAFA 
                  Stand ab 15.3.2011)  | 
     
    
      | 
  
   
  Erforderliche Jahresarbeitszahlen verringert 
  
  Die erforderlichen Jahresarbeitszahlen (JAZ) wurden gegenüber dem Vorjahr 
  verringert. 
  
  Neu ist außerdem, dass Anlagen in Nicht-Wohngebäuden auch gefördert werden 
  können, wenn keine Warmwasserbereitung erfolgt. 
  
    
  
  Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP 
  
  -
  JAZ 3,8 (bisher 4,3) in Wohngebäuden, mit Warmwasserbereitung 
  -
  JAZ 4,0 in Nicht-Wohngebäuden ohne Warmwasserbereitung 
  
    
  
  Luft/Wasser-WP 
  
  JAZ 3,5 (bisher 3,7) sowohl Wohngebäude mit Warmwasserbereitung als auch 
  Nicht-Wohngebäude ohne Warmwasserbereitung 
  
    
  
    
  
  
  Richtlinien gelten ab 15.3.2011; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist 
  grundsätzlich bei der BAFA abzurufen!  | 
      
   
  Mögliche Fördersumme 
  Die Berechnungsgrundlage für die 
  Fördersumme wurde auf die Leistung der Heizungs-WP im Normarbeitspunkt 
  umgestellt. 
   
  Damit wurde die Antragstellung 
  vereinfacht, denn der umständliche Nachweis der Wohnfläche kann entfallen. 
  Wenn die erforderliche Jahresarbeitszahl erreicht wird, können folgende 
  Fördersätze gewährt werden: 
    
  Luft/Wasser-WP 
  Maßgebend ist die Leistung im Punkt 
  A2/W35. 
  - bis 20 kW: 900 € pauschal 
  - 21 bis 100 kW: 1.200 € pauschal 
    
  Sole/Wasser und Wasser/Wasser-WP 
  Maßgebend ist die Leistung im Punkt 
  B0/W35 für Sole und W10/W35 für Wasser. 
  - bis 10 kW: 2.400 € (Grundbetrag) 
  - 11 bis 20 kW: +120 €/kW zusätzlich 
  - 21 bis 100 kW: +100 €/kW zusätzlich, mindestens 3.600 €; 
    
  Abkürzungen für die
  Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur 
  (°C) bei Prüfstandsmessungen (Normarbeitspunkt): 
  W10 = Wasser 10°C, B0 = Boden (Sole) 0°C, A2 = Außenluft 2°C;  
  W35 = erzeugte Heizungsvorlauftemperatur 35°C; 
  z. B: 
  B0/W35, d. h. die 
  Wärmequelle Boden
  (Sole) hat eine 
  Temperatur von 0°C und daraus wird eine VL-Temperatur für die Heizung von 35°C 
  erzeugt.  | 
       
    
      | 
   
                  
                  Zuschüsse für effiziente 
                  Wärmepumpen ab einer erforderlichen Mindest-Jahresarbeitszahl (MAP/BAFA 
                  Stand 2007)  | 
     
    
      | 
  
   
  Diese Tabelle ist nicht mehr aktuell!! 
  
  
    
    
      
        | 
         WP-System  | 
        
        Gebäude | 
        
         
        erforderliche 
        
        Jahresarbeitszahl 
        
      
      
  βmin  | 
        
         
        Basisförderung 
        
         
        €;/m² Wohnfläche  | 
        
         
        Höchstförderbetrag 
        
        bei Wohngebäuden > 2 WE 
        
        und Nichtwohngebäuden  | 
        
         
        Innovationsförderung 
        
        +50% bei 
  
  
  βmin 
         | 
        
         
         Kombinationsbonus  | 
       
      
        | 
        Wasser/Wasser 
        W10/W35 
         | 
        
        Neubau | 
        
  
  
  βmin  ≥   
         4,0 | 
        
        10 
         
        € | 
        
        2.000 
  
         
        € pro WE bzw. 
        10% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
         
  
  
  βmin  ≥ 
        4,7  | 
        
        750 
  
         
        €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten 
         
  
         
        thermischen Solaranlage  | 
       
      
        | 
  
        Wasser/Wasser 
        W10/W55 
  
         | 
        
        Bestand | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        3,7 | 
        
        20 
         
        € | 
        
  
        3.000 
         
      € pro WE bzw. 
         
        15% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,5 | 
       
      
        | 
  
        Sole/Wasser 
  B0/W35 
         | 
        
  Neubau | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,0 | 
        
        10 
         
        € | 
        
  
        2.000 
         
      € pro WE bzw. 
         
        10% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,7 | 
        
  
        750 
         
      €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten 
   
  
         
      thermischen Solaranlage  | 
       
      
        | 
  
        Sole/Wasser 
  B0/W555 
  
         | 
        
  Bestand | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        3,7 | 
        
        20 
         
        € | 
        
  
        3.000 
         
      € pro WE bzw. 
         
        15% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,5 | 
       
      
        | 
        Luft/Wasser 
  A2/W35 
         | 
        
  Neubau | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        3,5 | 
        
        5 
         
        € | 
        
  
        850 
         
      € pro WE bzw. 
         
        8% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,7 | 
        
  
        750 
         
      €;/Heizung bei gleichzeitiger Installation einer geförderten 
   
  
         
      thermischen Solaranlage  | 
       
      
        | 
  
        Luft/Wasser 
  A2/W55 
  
         | 
        
  Bestand | 
        
  
  
  βmin  ≥. 
        3,3 | 
        
        10 
  
         
        € | 
        
  
        1.500 
         
      € pro WE bzw. 
         
        10% der Nettokosten für  WP-Anlage | 
        
  
  
  βmin  ≥ 
        4,5 | 
       
     
    
   
  
  
  Richtlinien gelten ab 12/2007; Der aktuelle Stand kann abweichen und ist 
  grundsätzlich bei der BAFA abzurufen! 
  Abkürzungen für die
  Wärmequellentemperaturen/Heizungsvorlauftemperatur 
  (°C) bei Prüfstandsmessungen: 
  W10 = Wasser 10°, B0 = Boden 0°, A2 = Außenluft 2°; W35 = erzeugte 
  Heizungsvorlauftemperatur 35°; 
  z. B: 
  B0/W35, d. h. die 
  Wärmequelle Boden hat eine Temperatur von 0°C und daraus wird eine 
  VL-Temperatur für die Heizung von 35°C erzeugt.  | 
       
    
      | 
   
  Landesspezifische Förderungen  | 
     
    
      | 
  
   Beachtet werden sollten auch 
  landesspezifische Förderungen bei den lokalen 
  Energieversorgungsunternehmen (EVU), den Verteil-Netz-Betreibern (VNB) oder den 
  Landesenergieagenturen. 
  (Auskünfte geben in d. R. auch Installationsbetriebe, die sich auf Wärmepumpen 
  spezialisiert haben)   
  Hilfe mit Informationen zu Förderungen bietet der Bundesverband Wärmepumpe e.V. 
  www.waermepumpe-bwp.de.   
  Anforderungen der Energieversorgungsunternehmen 
  Die EVU 
  verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von 
  monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen. 
  
  Auf diese Weise können EVU die 
  Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen. 
  
  
  Wird eine monoenergetisch 
  betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren 
  Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus. 
   | 
      
  
   
  Förderungen der EVU 
  Neben Förderungen der Wärmepumpe 
  durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer 
  Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen. 
  
   Sonderverträge enthalten entweder 
  einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es 
  werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit 
  vereinbart. 
    
  In einigen Fällen kann eine 
  kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur 
  Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden. 
    
  Die Programme sind normalerweise 
  zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst. 
  Eine rechtzeitige 
  Erkundigung 
  über aktuelle Förderungen ist  ratsam.   | 
     
    
      | 
   
  Aktuelle Links über Förderungen  | 
     
    
      | 
  
   Der BINE Informationsdienst bietet aktuelle Informationen zu Förderprogrammen aus dem 
  Bereich Erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung an. 
    
  Das Internetportal
  
  www.energiefoerderung.info richtet sich in erster Linie an den privaten 
  Nutzer. Planer, Architekten und Energieberater sind mit der CD-ROM-Datenbank 
  FISKUS gut beraten, sie wird 14-tägig aktualisiert. 
       | 
      
  
   Über weitere Förderdatenbanken
  wie 
  www.foerder-data.de sind Informationen über alle derzeit 
  möglichen Förderungen erhältlich. 
  
    
  Hier füllt der Nutzer einen 
  Fragebogen aus, in dem er sein Vorhaben schildert. Danach bekommt er eine 
  Übersicht über die Fördermöglichkeiten seines Vorhabens, zu Neubau, Sanierung 
  oder Modernisierung. 
  Für Endverbraucher ist der Service 
  einmalig kostenfrei. 
    
  
  In der Förderdatenbank
  www.waerme-plus.de 
  sind Förderprogramme versammelt, die der Nutzer selbst abrufen kann.  | 
     
    
      | 
   
  
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