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  Vielstoff-Heizungen 
  für Holzbrennstoffe, Halmgut und Getreidekörner - Grundlagen | 
    
    
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  Energiepotenzial 
  contra Recht  | 
    
    
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  Große Bedeutung als Energiepotenzial für die Landwirtschaft wird in Zukunft der Anbau und 
  Verwertung von Energiegetreide ,Stroh, Heu und andere 
  halmgutartige Brennstoffe sowie die Energiegewinnung aus 
  verunreinigtem und pilzbelasteten Getreide (Abfallgetreide) etc. haben. 
  
    
  
  Das Verheizen von hochwertigen Getreide steht weniger im Vordergrund, und wenn 
  überhaupt nur dann, wenn durch künstliche Beeinflussung der Nahrungswert 
  geringer als der der Energiewert bewertet wird (d. h., wenn der Erzeuger beim 
  Verkauf keinen Gewinn macht). 
  
  Das war viele Jahre Tatsache, ist aber bei höheren 
  Getreidepreisen von Fall zu Fall zu entscheiden. 
  
    
  
  Ebenso wird das z. Z. überhaupt noch nicht in 
  Erwägung gezogene Energiepotential von landwirtschaftlichen bzw. 
  Mühlen-Abfall- und Nebenprodukten, wie
  Siebreste, Spelzen, Ölkuchen 
  etc. 
  an Bedeutung gewinnen, auch bzgl. der momentan anfallenden nicht geringen 
  Entsorgungskosten. 
  
    
  
  Neben Getreidekorn werden auch für kleinere Anlagen besonders  die 
  Getreide- und Abfallprodukte in Form von Pellets (Getreidepellets, Strohpellets, 
  oder auch Mischpellets mit einen Anteil an Regelbrennstoffen, z. B. aus Siebresten, Spelzen, Ölkuchen, 
  Sägespänen etc.) Anwendung finden.  
  
    
  
  
  
  Mehr unter News Getreide > Energie aus 
  landwirtschaftlichen Abfallprodukten 
  
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  Auch die Gärreste von Biogasanlagen können aufbereitet und zu Pellets 
  verarbeitet werden. 
  
    
  
  Rechtliche Situation 
  
  
  Die 
  Getreide- und Halmgutverbrennung liegt in Deutschland, Österreich etc. z. Z. noch in 
  einer gesetzlichen Grauzone, da nach 1. BImSchV §3 Getreide kein Regelbrennstoff ist. 
  
    
  
  
  In einigen anderen Ländern liegen aber seit Jahren mit einigen Einschränkungen 
  gute Erfahrungen vor. 
  
  Einer der Hauptgründe liegt darin, dass es hier keine 
  hausgemachten und unsinnigen Gesetze über die Frage der Einstufung von 
  Getreide als Regelbrennstoff gibt wie z. B. in Deutschland. 
  
    
  
  Es gibt eigentlich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass 
  nur Stroh ein Regelbrennstoff ist und nicht auch Getreide, außer dass Getreide 
  ein Nahrungsmittel ist. 
  
  Die z. T. problematischen Verbrennungseigenschaften sind 
  technisch lösbar durch eine Anpassung der Brennertechnik. 
  
    
  
  Es ist zu hoffen, dass die  gesetzliche Festlegung früher oder 
  später geändert wird. 
  
    
  
  In den meisten Bundesländern mit großen landwirtschaftlichen 
  Nutzflächen befasst man sich neuerdings ernsthaft verstärkt mit dem Thema oder 
  hat zumindest ein offenes Ohr. 
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  Zur Energiegewinnung geeignete Getreidesorten und Formen   | 
    
    
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  Verbrennungstechnisch geeignet als Energiegetreide sind bzgl. des Ölpreises mehr oder 
  weniger alle schnellwachsenden, eiweißarmen und anspruchslosen Getreidesorten 
  und Getreidestroh mit einem Preis < 100 €/1000 
  kg. 
  
    
  
 - Triticale 
  
Verwendung bisher nur als Tierfutter, zur Ernährung nicht geeignet. 
  
Sie eignen sich besonders gut als Energiegetreide durch einen relativ niedrigen 
Protein-(Eiweiß) Gehalt.  
  
Weniger Eiweiß bedeutet höherer Schmelzpunkt und damit weniger Schlacke. 
  
  
    
  
  
  
Triticale sind durch die Kombination der Gattungen Triticum 
(Weizen) und Secale (Roggen) entstanden und mit dem Ziel gezüchtet worden, die 
hohe Leistungsfähigkeit von Weizen mit der Anspruchslosigkeit von Roggen zu 
kombinieren.  
  
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 - Gerste 
  
Auch reine Gerste ist durch den niedrigen Eiweißgehalt  sehr gut geeignet.  
  
  
  
- Verunreinigtes Getreide 
  
Z. B. mit Fusarium (Schlauchpilz) oder Mutterkorn belastetes 
Getreide etc. ist am Besten durch Verbrennung zu beseitigen und somit zur 
Energiegewinnung. 
  
  
    
  
  
  - Getreidepellets  
  
  eignen sich Platz sparend besonders für Kleinanlagen (wie auch 
  Strohpellets). 
  
    
  
  Von zukünftigen Interesse ist, dass hier besonders auch 
  bisher nicht verwertbare Siebreste, Bruchkörner, Spelzen, Strohreste, Ölkuchen 
  etc. gemischt und zu Pellets gepresst werden könnten.  
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                  Voraussetzungen zur 
                  optimalen Verbrennung und Anwendung  | 
    
    
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  Anlagentechnische 
  Voraussetzungen 
  
  Anlagen zur Getreideverbrennung sind rein äußerlich vergleichbar mit Pellets 
  und Hackschnitzelanlagen.  
  
  Sie verfügen über eine halb- oder vollautomatische Beschickung und zusätzlich 
  über eine ganze Reihe technischer Besonderheiten bzgl. der besonderen 
  Verbrennungseigenschaften von Getreide. 
  
    
  
  
  Die meisten Kesselhersteller haben z. Z. ihre Pellets- oder 
  Hackschnitzelkessel zum Verbrennen von Halmgütern (Getreide, Getreidepellets, Strohpellets 
  etc.) noch nicht angepasst und freigegeben. Demzufolge gibt es am Markt auch nur wenige 
  geeignete Brenner- und 
  Kesselsysteme. 
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  Anwendung bzgl. örtlicher 
  Voraussetzungen 
  
  Getreideheizungen, besonders auch in Kombination 
  mit anderen alternativen Brennstoffen, bieten vorwiegend für 
  landwirtschaftliche Betriebe bei niedrigen Getreidepreisen eine gute 
  Perspektive.  
  
    
  
  Zukünftig könnte aber ein wesentlich breiterer Bereich 
  erschlossen werden. 
  
    
  
  Ertrag 
  
  ca. 6 t Getreidekörner  
  und 4 t Getreidestroh (Trockenmasse) pro ha und Jahr. Das ersetzt ca. 4000 l 
  Heizöl. 
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  Vorteile der Getreideverbrennung 
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      Nachwachsender Rohstoff 
  
  Nachhaltige Verfügbarkeit für energetische Zwecke, 
  geschlossener CO2-Kreislauf. 
  
    
  
       Preiswerter Brennstoff 
  
  Bei einen Getreidepreis (Weizen) von < 10 
  €/100 kg (10 €/dz) liegen die Energiekosten deutlich unter den Kosten mit Öl 
  und Gas (s. Tabelle  für Pflanzenbrennstoffe >
  Brennstoffdaten).   
  
    
  
  Energiepreis auf den Heizwert bezogen: 0,025 €/kWh.   
  
  Im Vergleich schwankte der Ölpreis seit 2002 
  zwischen 0,032 und 0,061 €/kWh.   
  
    
  
  Bei höheren Getreidepreisen sinkt natürlich die Wirtschaftlichkeit der 
  Getreideverbrennung. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ist zu empfehlen. 
  
    
  
       Gute mechanische/ physikalische Eigenschaften 
  
  - Hohe Dichte, gute Rieselfähigkeit, Logistik 
  für Ernte 
  
  - Lagerung und Fördertechnik in der 
  Landwirtschaft vorhanden 
  
  - einfache Zuführung über Förderschnecken in den 
  Brennraum 
  
  - Vergleichbarer Heizwert mit Holzbrennstoffen 
  
    
  (2,5 kg Getreide = 1 l Öl)  
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       Deponierung zukünftig nicht mehr möglich 
  
  Laut TA Siedlungsabfall ist die Deponierung ab 2005 nicht mehr 
  erlaubt. Die Verbrennung von fusariumbelastetem Getreide vernichtet 
  Krankheitserreger zuverlässig. 
  
    
  
       Energiegetreideanbau auf Stilllegungsflächen erlaubt 
  
  Lt. EU-Verordnung Nr. 587/2001 vom 26.3.01 darf Getreide auf 
  eigenen Stilllegungsflächen für die energetische Verwertung angebaut werden 
  und auf eigenen landwirtschaftlichen Betrieben verbrannt werden. 
  
        
  
                   Zusätzliche Beihilfe für Energiepflanzen auf 
      Nichtstilllegungsflächen 
  
  Lt. Erlass der 
  Verordnung-EG Nr. 1782/03 wird eine jährliche Beihilfe von 45 €/ha für 
  den Anbau von Energiepflanzen (z. B. für Biogasanlagen) zusätzlich zu den 
  sonstigen Flächenprämien gezahlt. 
  
  Für diese 
  Energiepflanzenprämie können alle landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden, 
  die nicht konjunkturell stillgelegt werden. 
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                   Nachteile der Getreideverbrennung 
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  Problematische Inhaltsstoffe 
  
   - Asche 
  
  Der hohe Mineral- und Aschegehalt erschwert einen sauberen 
  Abbrand mit möglichst geringen Emissionen.  
  
  Der Erweichungspunkt liegt bei ca. 700°C (Holz bei 1200°C), was 
  bei Verbrennungstemperaturen von ca. 1000°C zu Verschlackungen führt. Dem kann 
  durch verschiedene Maßnahmen (s. Technik) entgegengewirkt werden. 
  
    
  
  
  - Staubemission 
  
  Die hauptsächlich durch die Asche 
  verursachte Staubemission überschreitet die zulässigen Grenzwerte bei den 
  meisten Getreidesorten nach der 
  1.BImSchV (150 mg/m³ Rauchgas). 
  
  Eine Ausnahme bildet Gerste mit 130 mg/m³. 
  
    
  
  Durch geeignete technische Maßnahmen wird der geforderte Wert 
  bei einigen wenigen Herstellern jedoch eingehalten. 
  
    
  
   - Stickstoff 
  
  Die durch den hohen Proteingehalt verursachten Stickstoffemissionen 
  liegen deutlich über den Grenzwerten der 4. BImSchV/ TA Luft (250 mg/m³), die 
  für Anlagen > 100 kW greift. 
  
    
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  Bei Anlagen bis 100 kW Feuerungswärmeleistung 
  existiert allerdings nach der 1.BISchV für Kleinfeuerungsanlagen kein 
  Grenzwert für NOx. 
  
    
  
  Auch durch gezielte Kulturmaßnahmen lässt sich der 
  Stickstoffgehalt nur wenig beeinflussen. Von der Brennstoffseite besteht keine 
  Möglichkeit, die Entstehung von NOx bei der Verbrennung zu vermeiden.  
  
    
  
   - Chlor 
  
  Der durch Düngung überwiegend im Halm angelagerte Chlor kann 
  trotzdem bei der Verbrennung der Körner zu einer Aufkonzentrierung 
  (Bildung von Salzsäure) und damit zu Kesselkorrosionen an den kälteren Teilen der Wärmetauscher führen. 
  
  Weiterhin besteht die Gefahr von Chloremissionen, zu den 
  schädlichsten gehöre Dioxine und Furane. 
  
    
  
   Geruchsbelästigungen 
  
  Können besonders im Teillastbetrieb und beim An- 
  und Abfahren der Anlage auftreten.  
  
  Abhilfe durch ausreichend große Pufferspeicher 
  und Vermeidung von Gluterhaltungsbetrieb. 
  
    
  
  Förderung 
  
  Eine finanzielle Förderung nach dem Marktanreizprogramm des 
  Bundes ist z. Z. unwahrscheinlich. 
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                   Ethische Bedenken  | 
    
    
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  Es lassen sich zahlreiche moralische und andere Argumente für 
  und gegen die Verbrennung von Getreide anführen. 
  
    
  
  Öl und Strom sind viel zu kostbare Energien, um sie nur zu 
  verheizen! Und der Hunger in der Welt wird mit oder ohne Getreideverbrennung 
  auch nicht weniger. Hier sind ganz andere Interessen im Spiel.  
  
    
  
  Außerdem werden auch andere nachwachsende Rohstoffe, die 
  ursprünglich für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion erzeugt wurden, für 
  stoffliche oder energetische Zwecke eingesetzt (Biodiesel aus Pflanzenöl, 
  biologisch abbaubare Materialien aus Kartoffel-, Mais- oder Getreidestärke) 
       | 
      
   
  Es fallen auch größere Mengen von nicht mehr für Nahrungszwecke 
  verwertbares Getreide an, welches entsorgt werden muss. Am gründlichsten durch 
  Verbrennen.  
  
  Auch 
  Mühlenabfallprodukte etc. sind zur Energiegewinnung interessant. 
  
    
  
  Solange der Landwirt mit dem Getreideanbau für 
  Nahrungszwecke einen akzeptablen Gewinn erzielen kann, wird er es auch nicht 
  zur Energiegewinnung verbrennen. Auch dann nicht, wenn der Heizwert höher bewertet wird, wie der 
  Nahrungswert. 
  
    
  
                  
                   !
                  
                  
   Jede Pflanze verbessert unsere Umwelt!!! 
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                   Rechtliche Situation  | 
    
    
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  Nach der 1.BImSchV ist Getreide kein Regelbrennstoff wie Stroh 
  und ähnliche pflanzliche Stoffe. Die Auslegung, ob Getreide ein strohähnlicher 
  Brennstoff ist oder nicht, ist Sache der Länder. 
  
    
  
  Situation in den Ländern 
  
  Die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, 
  Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen und das Bundesumweltministerium lehnen 
  den Einsatz von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen z. Z. ab. (Wie lange noch???) 
  
    
  
  In Bayern besteht noch keine eindeutige Regelung. Auf Antrag 
  kann das zuständige Landratsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen. 
  
    
  
  In Thüringen ist das Getreide als strohähnlicher Brennstoff 
  eingestuft und die Verbrennung damit erlaubt (auch infolge des hohen Anfalls 
  von fusariumbelastetem Getreide). 
  
    
    Fusarium: 
    Pilzkrankheit bei Getreide, die sowohl die Ähre als auch den 
    Halm befallen kann. 
      
  
  Wer also Getreide verbrennen möchte, sollte sich auf jeden Fall 
  rechtzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um 
  die rechtliche Situation vor Ort zu klären und ggf. eine Ausnahmegenehmigung 
  einholen. 
         | 
      
   
  Kleinfeuerungsanlagen >15 bis 100 kW 
  
  Hier greift die 
  1. BImSchV. Für den 
  Fall, dass Getreide als strohähnlicher Brennstoff anerkannt und eine 
  Ausnahmegenehmigung erteilt wird, endet für diesen Brennstoff der 
  Kleinfeuerungsbereich bei 100 kW Feuerungswärmeleistung (bei 
  fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) liegt die Grenze bei 1000 kW). 
  
    
  
  In diesem kleinen Bereich wird von den Herstellern in d. R. nur 
  die Nennwärmeleistung angegeben. Unter Berücksichtigung des 
  Kesselwirkungsgrades kann die Feuerungswärmeleistung berechnet werden. 
  
    
  
  Anlagen >100 kW Feuerungswärmeleistung 
  
  Hier greift die 
  4. BImSchV mit den Emissionsgrenzwerten 
  der TA Luft, was nicht nur mit einem erhöhten Aufwand für 
  Genehmigungsverfahren und Rauchgasreinigung verbunden ist, sondern auch 
  deutlich höhere Investitions- und Betriebskosten verursacht. 
  
    
  
  Kleinfeuerungsanlagen < 15 kW 
  
  Nach der 
  1. BImSchV dürfen nur Holzbrennstoffe 
  eingesetzt werden. 
  
  D. h., dass in Pelletöfen unter 15 kW zur Wohnraumaufstellung
  Getreide nicht verbrannt werden darf. 
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                  Genehmigungsrecht 
                  (Stand 2009)  | 
    
    
      | 
   
   Regelbrennstoffe 
  
  In der  1. BImSchV werden 
  die Brennstoffe aufgeführt, die in Kleinfeuerungsanlagen genutzt werden 
  dürfen.   
  
    
  
  Neben verschiedenen Holzbrennstoffen werden u. a. auch "Stroh und 
  ähnliche pflanzliche Stoffe" als Regelbrennstoffe ausgewiesen. 
  
  Als strohähnliche Energiepflanzen gelten z. B. Elefantengras 
  (Miscanthus), Schilf, Heu und Maisspindeln.
   
  
    
  
  1. Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen 
  in genehmigungsfreien Feuerungsanlagen (15 bis 100 kW) 
  
  So ist der Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen wie z.B. 
  Miscanthus, Strohhäcksel und Strohpellets in genehmigungsfreien 
  Feuerungsanlagen von 15 bis 100 kW (Kleinfeuerungsanlagen) gemäß der 1. BImSchV, unter 
  Berücksichtigung der 4. BImSchV, gestattet. 
  
    
  
  Getreidekörner sind in den 
  Erläuterungen zur 1. BImSchV hingegen nicht explizit aufgeführt und demnach 
  nicht als Regelbrennstoff zugelassen. 
  
    
  
  Mehrere Bundesländer regeln inzwischen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 
  für das Heizen mit Getreide in Erlassen mit zum Teil verschärften 
  Emissionsgrenzen und Anforderungen an die Herkunft und Beschaffenheit des 
  Getreides als Brennstoff. 
         | 
      
   
  2. Einsatz von halmgutartigen Brennstoffen 
  in genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen (> 100 kW) 
  
  In Feuerungsanlagen mit Nennleistungen > 100 kW kann sowohl 
  Getreide als auch Halmgut als Brennstoff eingesetzt werden. 
  
    
  
  Für diese genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen ist gemäß der 
  4. BImSchV allerdings ein aufwendiges Zulassungsverfahren nach § 19 BImSchG 
  erforderlich (bei Holz erst ab 1 MW Feuerungswärmeleistung). 
  
    
  
  Dabei muss die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der TA-Luft – 
  wie sie für Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 1 MW gelten – 
  nachgewiesen werden. 
  
    
        
          
            | 
             
            Feuerungswärme-leistung  | 
            
             Holz  | 
            
             Stroh und Halmgut  | 
            
             Getreidekörner  | 
           
          
            | 
             bis 15 kW* 
              | 
            
             1. BImSchV  | 
            
             1. BImSchV 
            Einsatz nicht erlaubt  | 
            
             1. BImSchV 
            Einsatz nicht erlaubt  | 
           
          
            | 
             15 bis 100 kW 
            (Kleinfeuerungsanlagen)  | 
            
             1. BImSchV  | 
            
             1. BImSchV  | 
            
             Einsatz 
            nur mit Sondergenehmigung  | 
           
          
            | 
             100 kW bis 1 MW  | 
            
             1. BImSchV  | 
            
             4. BImSchV mit TA 
            Luft  | 
            
             4. BImSchV mit TA 
            Luft  | 
           
          
            | 
             über 1 MW 
              | 
            
             4. BImSchV mit TA 
            Luft  | 
            
             4. BImSchV mit TA 
            Luft  | 
            
             4. BImSchV mit TA 
            Luft  | 
           
   
  
    
         | 
    
    
      | 
                   
                   
  Novellierung der 1.BImSchV  | 
      
    
      | 
   
  Die wichtigsten Änderungen 
  
  - Verschärfung der derzeit gültigen Emissionswerte 
  
  - Wegfall der Leistungsgrenze für nicht messpflichtige Anlagen 
  
    (<15 kW) 
  
  - Wiederkehrende Messungen auch für Scheitholzanlagen 
  
  - Erleichterung bei der Festlegung der Messturnusse 
  
  - Verzicht auf Staubmessungen bei Pelletkesseln 
  
    
  
  Ob Getreide als Regelbrennstoff mit besonderen Anforderungen an 
  die Emissionswerte in die neue 
  1. BImSchV mit aufgenommen wird ist noch unklar. 
  
  Das zuständige Umweltbundesamt will auch Getreide als 
  Regelbrennstoff mit aufnehmen. 
  
  Auch Mischpellets sollen nur dann als Brennstoff 
  zugelassen werden, wenn die Mischpartner auch als Regelbrennstoff zugelassen 
  sind. 
       | 
      
   
  In den ersten 4 Jahren nach Inkrafttreten der Novelle sollen 
  aber nur Landwirte, Händler und Mühlen damit heizen dürfen.  
  
  Erst danach wäre der der neue Brennstoff auch für Privatleute 
  zulässig. 
  
    
  
  Getreidefeuerungsanlagen, die durch technische Verbesserungen 
  in der Lage sind, den jetzigen Staubwert von 150 mg/m³ Abgas einzuhalten, 
  werden durch eine Verschärfung der Grenzwerte wahrscheinlich bei den 
  Emissionsmessungen durchfallen. 
  
    
  
  Eine Verminderung der Staubemission könnte dann nur noch mit z. 
  B. sekundären Entstaubungseinrichtungen etc. möglich sein, die die Investitionen 
  je nach Anlagengröße mehr oder weniger erhöhen. 
  
    
  
  (Diskussionsstand Sommer 2004) 
       | 
    
    
      | 
   
  Einsatzbereiche  | 
      
   
  Probleme  | 
    
    
      | 
  
   
  Körner oder Pellets eignen sich auch für Anlagen < 100 kW. 
  Ganzballenfeuerungen für Stroh werden wegen der wesentlich höheren 
  Investkosten erst bei Anlagen mit weit über 100 kW angewendet.  | 
      
  
   
  Bei der Verbrennung von Stroh und Pellets aus Getreidestroh sind ähnliche Probleme  zu beachten 
  wie bei Getreide. 
  Allerdings ist Stroh in den meisten 
  Bundesländern als Regelbrennstoff eingestuft und somit keine 
  Sondergenehmigungen erforderlich.  | 
    
    
      | 
   
  Technische Besonderheiten bei der Verbrennung von 
  Getreide und Strohpellets 
  (Quelle: FNR) 
       | 
    
    
      | 
   
  Z. Z. besteht noch ein großes 
  Entwicklungspotential bei der Optimierung der Verbrennung von Getreide, Stroh 
  und Halmgut.  
  
    
  
  Es wird an Maßnahmen gearbeitet, um Holzfeuerungsanlagen 
  (für Pellets und Hackschnitzel) an dem Brennstoff Getreide und Halmgut anzupassen. 
       | 
      
   
  Wir planen und realisieren 
  Kleinfeuerungsanlagen (<100 kW) für Getreide und andere pflanzliche 
  Brennstoffe und beraten Sie. 
  
    
  
  Wir zeigen Ihnen die Lösungen aber auch die 
  derzeitigen Probleme!  | 
    
    
      | 
   
   Verschlackungen 
         | 
      
   
   Eingrenzung der Staubemissionen  | 
    
    
      | 
   
  Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlackungen 
  wie z. B. Ascheschieber, wassergekühlte Verbrennungsroste oder Brennmulden. 
  
    
  
  Eine weitere Möglichkeit besteht in der 
   Zumischung von 1 bis 2% Branntkalk, der im 
  Vorratsbunker dem Getreide zugemischt wird. Durch das so veränderte Verhältnis 
  von Calcium zu Kalium lässt sich eine Ascheerweichung verhindern. 
  
    
  
  Die Ascheerweichungstemperatur ist u. a. vom Ca/K-Verhältnis im 
  Brennstoff abhängig. 
         | 
      
   
  Um die Staubemissionen einzugrenzen, reichen 
  nach bisherigen Erfahrungen zur Staubabscheidung Zyklone in d. R. nicht aus (für Anlagen >100 kW).  
  
  Es müssen z. B. Gewebefilter mit wesentlich höheren 
  Wartungs- und Investitionsaufwand verwendet werden. 
  
    
  
  Gewebefilter werden für keine Leistungsbereiche kaum angeboten. 
  Die Kosten wären für kleine Anlagen auch unverhältnismäßig hoch. 
  
    
  
  Für Kleinfeuerungsanlagen gibt es mittlerweile bezahlbare 
  Filtertechnik, z. B. Filterpatronen mit Stützgewebe (Fa. Winkel/KÖB), die den 
  Staubgehalt im Rohgas von 200-600 mg/m³ auf weniger als 10 mg/m³ vermindern. 
         | 
    
    
      | 
   
                  
   NOx-Emissionen  | 
    
    
      | 
   
  Stickoxydbildung kann auf verschiedenen Reaktionswegen 
  erfolgen: 
  
  - NOx-Bildung aus Stickstoff im Brennstoff 
  
  - Thermische NOx-Bildung 
  
  - Prompte NOx-Bildung 
  
    
  
  Für Biomassekleinfeuerungsanlagen (<100 kW) ist bzgl. 
  der der erreichbaren Temperaturen im Feuerraum (ca. 900-1200°C) fast 
  ausschließlich der Stickstoffgehalt im Brennstoff für die NOx-Bildung 
  verantwortlich. 
  
    
  
  Es gibt somit prinzipiell einen unmittelbaren Zusammenhang 
  zwischen den Brennstickstoffgehalten, den NOx-Konzentrationen im Abgas und dem 
  eingesetzten herstellerspezifischen Feuerungssystem. 
  
    
  
  Die höchsten Werte treten bei Körnern und 
  Mühlennebenprodukten auf mittlere  bei Halmgutpellets und 
  Brennstoffmischungen und die niedrigsten bei holzartigen Brennstoffen. 
  
    
  
  Zwischen den Getreide- und Halmgutfeuerungsanlagen einzelner 
  Hersteller gibt es bzgl. der NOx-Werte 
  im Abgas beträchtliche Abweichungen. 
  
    
  
  Bei den Getreidearten sind die Unterschiede vom 
  Rohproteingehalt abhängig. 
  
  Winterroggen, Wintergerste und Triticale weisen niedrigere 
  Werte auf wie z. B. Weizen und Hafer. 
         | 
      
   
  Für Anlagen mit einer thermischen Leistung >100 kW < 
  1000 kW, 
  für die die 4. BImSchV und damit die TA-Luft einen Grenzwert von 0,5  
  g/m³ NOx bzgl. eines Restsauerstoffgehaltes im Abgas von 11% festlegt, können 
  die Grenzwerte für Getreide ohne zusätzlichen Maßnahmen nicht eingehalten 
  werden. 
  
    
  
  Zur Reduktion der NOx-Emissionen müssen
  technische 
  Maßnahmen ergriffen werden, für die z. Z. noch keine marktreifen und 
  wirtschaftlichen Lösungen vorliegen. 
  
    
  
  Praktikabel wäre mit mehr oder weniger Wirkung seitens der 
  Brennstoffe evtl. eine 
  Mischung mit holzartigen Brennstoffen, keine Düngung mit Stickstoff etc. 
  
    
  
  Lösungsansätze und Tests in FNR-Projekten: 
  
  - Maßnahmen im Feuerungsbereich (Luftstufung, Abgasrückführung) 
  
  - Zugabe eines stickstoffhaltigen Reduktionsmittels 
  
  - Porenbrenner (FLOX Brenner mit flammenloser 
  
    Verbrennungsreaktion) 
  
    
  
  Problematisch bei den bisherigen Möglichkeiten ist immer noch 
  der wirtschaftliche Einsatz in Kleinfeuerungsanlagen. 
  
  Quelle: TTL, Dr. habil. Vetter 
       | 
    
    
      | 
   
   Reinigungsintervalle 
         | 
      
   
   Chlorkorrosion  | 
    
    
      | 
   
  Die Reinigungsintervalle sind wesentlich kürzer 
  gegenüber Holzbrennstoffen. 
  
    
  
  Der Brennraum ist bei einfachen Kesseln ohne beweglichen Rost einmal täglich zu kontrollieren und  anfallende Schlacke aus dem Brennraum 
  zu entfernen. Eine automatische Entaschung ist somit nicht möglich. 
  
    
  
  Bei Kesseln mit Schub-/ Treppenrost etc. besteht dieses Problem nicht 
  (bessere, aber auch teuere Lösung, bei automatischen Anlagen unbedingt 
  erforderlich). 
         | 
      
   
  Zur Vermeidung von Chlorkorossionen wird in großen Anlagen zur 
  Bindung der Schadstoffe z. B. Kalkhydrat in den Brennraum eingedüst, das 
  anschließend durch Gewebefilter aus dem Rauchgas wieder abgeschieden wird. 
  
  Denkbar ist das auch für kleine Anlage. 
  
    
  
  In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen. Bei 
  einigen Anlagen treten schon nach kurzer Zeit sehr starke Korrosionen auf, 
  während andere Anlagen relativ lange Laufzeiten ohne Korrosionserscheinungen 
  aufweisen. 
         | 
    
    
      | 
   
  Brennstoffmischung  | 
      
   
   Beschickung  | 
    
    
      | 
   
  Gut 
  bewährt hat sich nach unseren Erfahrungen in der Praxis eine Mischung 
  von Getreide mit Holzpellets oder Hackschnitzel oder auch Mischpellets 
  mit einen Anteil an Regelbrennstoffen.  
  
    
  
  Sinnvoll ist auf jeden Fall, die Heizung für mehrere Brennstoffe 
  auszulegen (Vielstoffheizung) oder zu kombinieren, z. B. Pellets, Getreidekörner etc. und Holz. 
         | 
      
   
  Die Beschickung vom Lager zum Vorratsbehälter am Kessel kann 
  vollautomatisch über Förderschnecken, Gebläse etc. erfolgen.  
  
  Bei kleinen Anlagen  ist u. U. auch eine Beschickung des 
  Vorratsbehälters von Hand akzeptabel. 
  
  Die Beschickung des Brenners (aus dem Brennstoffmagazin) 
  erfolgt grundsätzlich  automatisch über Schnecken (z. B. Stokerschnecke). 
         | 
    
    
      | 
   
  Kesselleistung  | 
      
   
  Zusammenfassung  | 
    
    
      | 
   
  Bei der der Getreideverbrennung ist gegenüber Holz mit einer 
  kleineren Wärmeleistung der Kessel zu rechnen.  
  
    
  
  Die Kesselleistung ist demzufolge entsprechend größer zu 
  dimensionieren.  | 
      
   
  Zwischen den einzelnen Herstellern von Getreide- und 
  Halmgutfeuerungen gibt es bzgl. Einhaltung der Emissions-Werte 
  im Abgas und Feuerungstechnik z. T. erhebliche Unterschiede. 
  Teilweise können die Werte nur durch Zumischung mit holzartigen 
  Brennstoffen verbessert werden.  | 
    
    
      | 
   
                   Emissionsfaktoren von 
  verschiedenen Feuerungsanlagen 
       | 
    
    
      
  
    
      | 
      Stoff  | 
      
      Einheit | 
      
      Erdgas | 
      
       
      Heizöl 
      EL  | 
      
      naturbel. 
      Holz* | 
      
      Stroh | 
      
      Getreide | 
     
    
      | 
      CO | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
      26 
      7  | 
      
      256 
      13 | 
      
      5.182 
      3.628 | 
      
      170 
      120 | 
      
      200 
      140 | 
     
    
      
      NOx als  
      NO2 | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
      70 
      19 | 
      
      200 
      46  | 
      
      100 
      69 | 
      
      330 
      230 | 
      
      600 
      420 | 
     
    
      | 
      SO2 | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
       2 
      0,5  | 
      
      320 
      77  | 
      
      7 
      5 | 
      
      k. A. | 
      
      100 
      10 | 
     
    
      | 
      HCI | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
       k. A.  | 
      
      k. A.  | 
      
      1 
      0,7 | 
      
      60 
      42 | 
      
      50 
      35 | 
     
    
      | 
      Staub  | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
      0,1 
      0,03  | 
      
      9 
      2,1 | 
      
      33 
      23 | 
      
      170 
      120 | 
      
      150 
      105 | 
     
    
      
      PCDD/F 
      (Dioxine) | 
      
       mg/m³ 
      mg/MJ  | 
      
      0,006 
      0,0017 | 
      
      0,005 
      0,0011 | 
      
      0,07 
      0,051 | 
      
      0,7 
      0,5 | 
      
      k. A. | 
     
   
       | 
      
   
  Die Messwerte des LfU (Landesamt für Umwelt) wurden aus 
  Versuchen bei Heizkesseln zwischen 4 und 25 kW ermittelt. 
  
    
  
  *) Die hohen CO2-Emissionen der Holzfeuerungsanlagen ergaben 
  sich aus Praxisuntersuchungen im Bereich von Haushalten und Kleinverbrauchern 
  (auch Kamin- und Kachelöfen). 
  
    
  
  Bei modernen Anlagen, guter Wartung und ordnungsgemäßen Betrieb 
  sind die Werte deutlich kleiner.  
  
  (Quelle: C.A.R.M.E.N., LfU) 
       | 
    
    
      | 
 
  Für 
  wesentlich mehr Informationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen
Fachberatung jederzeit gerne zur Verfügung. 
        | 
      
    
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